Ausweitung der Mittelstandsförderung

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Die Bürgschaftsbank kann nun Bürgschaften für Unternehmenskredite von bis zu 2 Mio. Euro übernehmen.

Um kleine und mittlere Betriebe bei notwendigen Investitionen zu unterstützen und der wachsenden Zurückhaltung bei der Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen entgegenzuwirken, werden ab 2023 die Fördermöglichkeiten in Brandenburg über die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft deutlich gestärkt.

Energiekrise, Lieferkettenprobleme und die hohe Inflation setzen der deutschen Wirtschaft zu. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die sich schon durch die letzten Krisenjahre kämpfen mussten, sind häufig auf neue Kredite angewiesen. Angesichts des steigenden Zinsniveaus und einer befürchteten Rezession kommen diese aber schwerer an neue Bankkredite. Auch notwendige Investitionen in den Strukturwandel, zum Beispiel bei Digitalisierung und Unter­nehmens­nachfolgen werden dadurch für die Unternehmen schwieriger. Hier kann die Bürgschaftsbank Brandenburg seit Jahresbeginn noch besser helfen.

Finanzministerin Katrin Lange: „Die Bürgschaften und Beteiligungen der Bürgschaftsbank sind ein wichtiges und erfolgreiches Instrument und ergänzen das landeseigene Bürgschaftsprogramm. So werden volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen ermöglicht und der Weg für die Unternehmen erleichtert. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei Investitionen und Existenzgründungen unterstützt und die Bürgschaftsbank ist dabei der direkte Begleiter, während das Land die Rahmenbedingungen bereitstellt. Ich halte es in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für wichtig, dass wir diese Rahmenbedingungen nun deutlich ausweiten.“

Seit Januar 2023 kann die Bürgschaftsbank Bürgschaften für Unternehmenskredite von bis zu 2 Millionen Euro übernehmen. Bislang lag die Kreditobergrenze bei gut 1,5 Millionen Euro.

Die Ausweitung des Programms durch das Finanzministerium des Landes Brandenburg ermöglicht der Bürgschaftsbank Brandenburg nun sogar im Rahmen des Landesbürgschaftsprogrammes für den Mittelstand Kredite bis zu 4 Millionen Euro zu verbürgen.

Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften mit bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze sind weitere Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen sollen.

„Gerade Transformationsvorhaben benötigen oft höhere Finanzierungsvolumen. Der Kapitalbedarf etwa bei Digitalisierung und Unternehmensnachfolgen sowie bei der Bewältigung der Krisen-Herausforderungen steigt bei mittelständischen Unternehmen stetig. Mit der Anhebung der Grenzen von Bürgschaften und Beteiligungsfinanzierung können wir die kleinen und mittelständischen Betriebe in der Region bei den notwendigen Investitionen noch besser unterstützen“, erläutert Dr. Miloš Stefanović, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Brandenburg.

Die Anhebung war unter anderem möglich durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes Brandenburg. Bund und Land übernehmen zu einem nennenswerten Teil die Kosten für ausgefallene Bürgschaften und Beteiligungen und ermöglichen so ein erweitertes Engagement der Bürgschaftsbank Brandenburg – besonders bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen sollen die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich unterstützt werden.


Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg